Beratung / Baubegleitung
Egal ob Eigentümer oder Mieter, das beste Investment ist immer eine neutrale Beratung. Im Rahmen einer Besichtigung ihrer Bestandsimmobilie lässt sich eine erste Abschätzung des zu erwartenden Risikos sowie der Folgekosten tätigen. So können sie ihre persönlichen Möglichkeiten ausloten und ihre Vorstellungen zielorientiert einbringen.
Im Neubau sowie in der Sanierung ist es durchaus sinnvoll und legitim während der Bauphase oder spätestens vor Übernahme/Abnahme, die Immobilie auf Unzulänglichkeiten überprüfen zu lassen. Eine Fehlerbeseitigung ist zu diesem Zeitpunkt meist einfacher, kostengünstiger und vor allem entscheidend für eine erfolgreiche sorglose Nutzung über die geplante Lebensdauer.
Wurden die festgestellten Mängel im Rahmen der Gewährleistung nicht, oder ihrer Meinung nach unzureichend behoben, oder gibt es Zweifel an der Vollständigkeit der bisher beanstandeten Mängel, so kann vor Ablauf der Gewährleistung nochmals die Liegenschaft auf Herz und Nieren überprüft werden, um einerseits keine Ansprüche zu verlieren, und andererseits diese neutral und zielgerichtet durchzusetzen. Die Frage nach zulässigen Toleranzen und unzumutbaren Abweichungen lassen sich in diesem Rahmen objektiv und emotionslos abhandeln.
Baubegleitung
Im hektischen Baualltag sowie dem engen Kosten- und Zeitkorsett, können schnell Fehler passieren, die am Ende zu unangenehmen Streitigkeiten führen. Letzten Endes geht es um die Erlangung eines Produktes, welches ohne näherer Vereinbarung zumindest den gewöhnlichen Gebrauch, sowie die Einhaltung der Normen und Gesetze als Mindestanforderung beinhaltet. Die Baubegleitung hat nicht die Aufgabe die örtliche Bauaufsicht zu ersetzen oder zu quälen, sondern stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Erreichen des gemeinsamen Zieles dar. Ist die Funktion und der Tätigkeitsumfang klar definiert, kommt es zu einer Win-Win Situation sowohl für den Bauherrn, als auch für die örtliche Bauaufsicht. Ist keine eigene Bauaufsicht beauftragt und hängt die Qualität alleine vom Willen und Können der beauftragten Professionisten ab, kann nur dringend zumindest die technische Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen werden. Umsicht, Weitblick und das Erkennen von Zusammenhängen ist hier das oberste Gebot.